Teilhabe am Arbeitsmarkt
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Langzeitarbeitslose
Seit dem 1. Januar 2019 wird durch das Jobcenter Bremen, unterstützt durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa mit Mitteln des Landes und des ESF, versucht in einer großangelegten Offensive die Situation der Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Es soll durch geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von zwei bis fünf Jahren ein Verbleib in Arbeit und damit ein Ende des Leistungsbezuges erreicht werden.
01.01.2019 – 31.12.2024
Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 16i SGB II für 400 Langzeitarbeitslose im Lande Bremen (TaAM).
01.01.2019 – offen
Geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 16e SGB II für langzeitarbeitslose Leistungsbezieher:innen in neuer Fassung (EVL).
Das alz unterstützt aktiv diese Offensive zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Bremen Nord durch die Begleitung der Programme.
Das alz versucht, Bewerber:innen und Betriebe zusammenzubringen und damit zur Besetzung der geförderten Stellen (§16i/§16e) beizutragen.
Die Mitarbeiter:innen des alz
- sprechen potentielle Bewerber:innen an,
- akquirieren neue Stellen und beraten Betriebe,
- kooperieren mit den Integrationsfachkräften des Jobcenters zur Klärung der Fördervorraussetzungen,
- begleiten des Bewerbungsprozess
- unterstützen die Besetzung der freien Stellen mit geeigneten Bewerber:innen
Die von verschiedenen Arbeitgeber:innen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren eingestellten Personen werden tätigkeitsbegleitend unterstützt und beraten (Flankierung). Bei Bedarf erfolgt auch eine Beratung der Arbeitgeber:innen bezüglich der jeweiligen Mitarbeiter:innen.
Über die Flankierung sollen Vermittlungshemmnisse (z.B. gesundheitliche Probleme, familiäre Verpflichtungen, fehlende Schlüsselqualifikationen) abgebaut und eine weitere berufliche Perspektive nach Ende der geförderten Maßnahme ermöglicht werden. Die Flankierung innerhalb der Maßnahme erfolgt individuell und orientiert sich an den individuellen Problemlagen und Bedürfnissen der Teilnehmer:innen und an den Anforderungen des einstellenden Betriebes. Das Angebot ist für die Teilnehmer:innen freiwillig.
Die Flankierung soll dazu beizutragen, dass
- das Leistungsvermögen der Teilnehmer:innen im Betrieb während der Maßnahme steigt,
- die Hilfebedürftigkeit der Teilnehmer:innen am Ende des Projektes beendet oder zumindest erheblich verringert ist,
- die Teilnehmer:innen dauerhaft über die Maßnahme hinaus in den einstellenden Betrieb oder einem anderen Unternehmen eingegliedert werden.
Die Aufgaben der Flankierung orientieren sich an den Anforderungen des Arbeitsalltages und sind damit auch auf die Unterstützung und Entlastung der Arbeitgeber:innen ausgerichtet. Die Flankierung ist das „verbindende Glied“ im Dreiecksverhältnis von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Jobcenter.
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt, Leitstelle Nord und die Flankierung im Rahmen von §16i SGBII (TaAM) und §16e SGBII (EVL) werden gefördert durch:
Ansprechpartner
Arbeit und Lernzentrum e.V.
Hermann-Fortmann-Str. 18
28759 Bremen
Holger Degwitz
Tel. 0421 – 69 84 642
E-Mail
Bürozeiten:
Montags bis Donnerstags 07:00 – 16:00 Uhr
Freitags 07:00 – 13:00 Uhr.